icon icon icon
Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt, VGI AöR - AGBs

AGB

AGB Onlineshop (LogPay / INVG)

09.01.2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Im INVG Onlineshop können die Nutzer ausgewählte Tarifprodukte auf Rechnung und im Namen der im INVG-Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen online erwerben. Die Nutzung des INVG Onlineshops erfolgt ausschließlich nach den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des INVG Onlineshops“. Durch die Nutzung des Shops erklärt der Kunde sein Einverständnis mit allen nachfolgend getroffenen Regelungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Fahrkarten im INVG Onlineshop und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH.

Die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, die Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Das Verkehrsunternehmen Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH, Am Nordbahnhof 3, 85049 Ingolstadt (im Folgenden INVG) bedient sich zur Abwicklung des e-payment-Services (z.B. Onlineshop, Mobile-App) des IT-Dienstleisters eos.uptrade GmbH, Schanzenstr. 70, 20357 Hamburg (nachfolgend eos.uptrade) und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.


 

Anmeldung

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei dem Verkehrsunternehmen INVG registrieren:

- Name und vollständige Adresse

- Geburtsdatum

- E-Mail-Adresse

- gewünschtes Bezahlverfahren

- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)

- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)

Die Identifizierung des Benutzerkontos erfolgt über die Eingabe der registrierten E-Mail-Adresse sowie eines selbst wählbaren Passwortes. Die Anforderungen an das Passwort werden von der INVG vorgegeben.

Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer von der INVG per E-Mail einen Aktivierungs-link. Mit diesem Hyperlink kann er den Zugang selbst freischalten.

Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Zugangsdaten zu seinem Benutzer-konto keinerlei Dritten bekannt werden. Er ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist vollumfänglich an die unter seinem Benutzerkonto vorgenommenen Handlungen und Rechtsgeschäfte gebunden, es sei denn, er kann einen unverschuldeten Missbrauch seiner Daten gegenüber der INVG nach-weisen.

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

Die Nutzung des INVG Onlineshops ist voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren vorbehalten.

Löschung und Sperrung

Der Nutzer kann seinen Account im INVG Onlineshop jederzeit selbst löschen. Das Löschen des Zugangs hat keine Auswirkungen auf laufende oder bereits bestellte Abonnements und ersetzt auch keine Kündigung. Es besteht nach dem Löschen des Zugangs lediglich keine Möglichkeit mehr, die INVG-Abonnements online zu verwalten. Dies wäre erst wieder nach einer erneuten Registrierung möglich.

Die INVG ist jederzeit berechtigt, den Zugang zum Onlineshop ohne vorherige Ankündigung zu schließen bzw. einzelne Kunden ohne vorherige Ankündigung vorübergehend oder dauerhaft von dessen Nutzung auszuschließen, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des INVG Onlineshops besteht.


 

Nutzungsgrundsätze

Der Nutzer darf seinen Zugang zum INVG Onlineshop ausschließlich für die von der INVG angebotenen Dienste nutzen. Eine Nutzung der Dienste des INVG Onlineshops zu dem Zweck, ein Entgelt oder sonstige Vorteile von einem Dritten zu erhalten, ist untersagt.

Der Nutzer ist verpflichtet, die Benutzerführung am Bildschirm zu beachten und den dort angegebenen Hinweisen Folge zu leisten. Die durch den Nutzer eingegebenen Daten müssen zutreffend und im geforderten Umfang vollständig sein. Vor der Übermittlung der Daten an die INVG sind diese vom Nutzer auf Richtigkeit zu prüfen.

Die INVG ist jederzeit dazu berechtigt, den INVG Onlineshop unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange des Kunden zu verändern, zu ergänzen oder einzustellen.

Bestellung und Vertragsabschluss

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Internet-Bestellformulars auf der Internetadresse www.invg.de oder in der INVG-App.

Der Bestellvorgang im Shop bzw. in der App umfasst nach der Anmeldung/Registrierung mehrere Schritte. Im ersten Schritt können die gewünschten Tickets ausgewählt und die notwendigen Informationen für die Tickets eingegeben werden. Im zweiten Schritt kann der Kunde seine gewünschte Zahlungsmethode auswählen. Im letzten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben noch einmal zu überprüfen und zu korrigieren, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf „Kaufen“ an die INVG absendet.

Der Vertragsabschluss kommt mit dem Verkehrsunternehmen INVG zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Die INVG speichert den Vertragstext der Bestellung, nach Abgabe der Bestellung ist er für den Kunden nicht mehr über das System des INVG Onlineshops zugänglich. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Versendung seiner Bestellung an die INVG ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Seite mit der Bestellübersicht und die AGB ausdruckt.


 

Ticketerwerb und Nutzung

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zu sorgen, mit der die Fahrkarte heruntergeladen und ausgedruckt oder am Display eines mobilen Endgerätes angezeigt werden kann.

PrintTickets werden im Dateiformat PDF bereitgestellt. Für den Download bzw. Ausdruck des PrintTickets ist ein PDF-Reader erforderlich, z.B. der kostenlose Adobe Reader.

Die Tickets gelten, soweit sie nicht mit einem bestimmten Gültigkeitszeitraum versehen sind, zum sofortigen Fahrtantritt.

Print- und HandyTickets können bis zum Ablauf der Gültigkeit beliebig oft heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden.

Eine Rückerstattung, Stornierung oder ein Umtausch von Print- und HandyTickets ist nicht möglich.

Print- und HandyTickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis für die auf dem Ticket angegebene Person.

Die Print- und HandyTickets sind nach Aufforderung des Betriebspersonals so vorzuzeigen, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind. Nach Fahrtantritt über Handy erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

Kann der Kunde den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des verwendeten Endgerätes, auf dem das Ticket anzuzeigen ist, nicht erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet.

Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des INVG Onlineshop-Systems oder eines fehlerhaften bzw. unvollständigen Downloads des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Der Nutzer muss sich im Vorfeld über die Kompatibilität seines Endgerätes informieren. Ist eine einwandfreie Darstellung des Tickets nicht möglich, besitzt das Ticket keine Gültigkeit.

Die INVG und die mit ihr verbundenen Dienstleister übernehmen keine Kosten, welche dem Kunden mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der im INVG Onlineshop bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt für Transaktionskosten der Zahlungsdienstleister sowie für sämtliche Kosten der Telekommunikation.

Die Bestellbestätigungs-E-Mail gilt nicht als Rechnung und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung steht im INVG Onlineshop bzw. der INVG-App gesondert zur Verfügung.

Zahlung

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

Zahlungsverfahren

Der Kunde kann für Bestellungen im Onlineshop zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren

- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express)

- Überweisung über Giropay

Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.

Einzug

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den INVG Onlineshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurück schicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag von LogPay eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Diese erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).

Kreditkarte

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers

- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)

- Nummer der Kreditkarte

- Ablaufdatum der Kreditkarte

- CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.

Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben.

Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Für Rückfragen zu Kreditkartentransaktionen im Zusammenhang mit dem Ticketkauf im INVG Onlineshop ist die LogPay mit einem Kundenservice zuständig.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.

Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Onlineshop einsehen und abrufen.

Giropay

Mit Hilfe des Zahlverfahrens Giropay können Kunden die Bezahlung von Ticketkäufen über eine vorgefertigte Überweisung durchführen. Die Überweisung erfolgt auf ein von der LogPay angegebenes Konto. Voraussetzung für die Teilnahme an Giropay ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am Giropay-Verfahren. Dies sind in der Regel alle Sparkassen und Volksbanken sowie die Postbank. Durch die Eingabe der Bankleitzahl oder der BIC des Zahlungsdienstleisters des Kunden im Rahmen des Giropay-Abwicklungsprozesses wird dem Kunden angezeigt, ob sein Zahlungsdienstleister am Giropay-Verfahren teilnimmt. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein und über eine entsprechende TAN zur Freigabe der Transaktion verfügen. Eine Überweisung per Giropay ist nur dann möglich, wenn das Konto des Kunden über ein entsprechendes Guthaben oder einen ausreichenden Verfügungsrahmen verfügt.

Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Giropay-Transaktion erfolgreich durchgeführt wurde.

 

 

 

Abgabe von Erklärungen

Erklärungen des Nutzers – insbesondere Willenserklärungen – werden im INVG Onlineshop dadurch abgegeben, dass der Nutzer die gemäß der Benutzerführung eingegebenen Daten durch Betätigung der dafür vorgesehenen Schaltfläche zur Übermittlung an die INVG freigibt.

Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Die INVG übernimmt keine Haftung für die ständige Erreichbarkeit, die technische Verfügbarkeit oder die Virenfreiheit der Internetseiten des INVG Onlineshops sowie der dortigen Dateien. Eine hundertprozentige Verfügbarkeit des Onlineshops kann aufgrund erforderlicher Wartungsarbeiten oder möglicher Systemausfälle nicht gewährleistet werden. Die INVG strebt an, dem Nutzer den INVG Onlineshop durchgehend zur Verfügung zu stellen. Ein Rechtsanspruch des Nutzers auf eine durchgehende Verfügbarkeit besteht nicht. Eine Haftung der INVG für Aufwendungen oder Schäden des Nutzers, die aus der Nichtverfügbarkeit des INVG Onlineshops resultieren, ist ausgeschlossen.

Es besteht keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im INVG Onlineshop enthaltenen Informationen und Angebote.

Die INVG haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Kunden dadurch entstehen, dass ein Dritter in den Besitz der Zugangsdaten des Kunden gekommen ist, nachdem die INVG dem Kunden die Zugangsdaten mitgeteilt hat.

Die INVG haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Nutzer durch für den INVG Onlineshop verwendete Software entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden von der INVG oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist. Die INVG bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.

Sofern Schäden oder Aufwendungen des Nutzers durch die INVG oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, haftet die INVG auch in den obenstehend aufgeführten Fällen.

Die Haftung der INVG für Inhalte auf externen durch Hyperlinks verknüpften Internetseiten ist ausgeschlossen („Disclaimer“).


 

Widerrufsbelehrung

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungsvertrag) oder ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren (VersandTickets) in Besitz genommen hat (bei Kaufvertrag).

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH, Am Nordbahnhof 3, 85049 Ingolstadt, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

PrintTickets und HandyTickets können nicht widerrufen oder storniert werden, da diese mehrfach ausgedruckt werden und in der Regel zur sofortigen Nutzung verwendet werden können.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat die INVG dem Kunden alle Zahlungen, die die INVG von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der INVG angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der INVG eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet die INVG dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Die INVG behält sich das Recht vor, die Rückzahlung zu verweigern, bis die Waren (VersandTickets) entweder bei der INVG eingegangen sind oder durch den Kunden ein nachprüfbarer Nachweis der Rücksendung vorgelegt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die INVG über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an die INVG zurückzusenden oder zu übergeben. Die Waren (VersandTickets) sind an die folgende Adresse zu senden: Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH, Am Nordbahnhof 3, 85049 Ingolstadt.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung der Waren (VersandTickets) vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen.

Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen.

Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang des Kunden zurückzuführen ist. Unter „Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware.

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er der INVG einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags die INVG unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dabei gilt es zu beachten, dass Abonnement-Tickets (z.B. Schülermonatskarten) ausschließlich monatsweise abgerechnet werden können, weshalb etwa bei einem Widerruf Mitte eines Monats dennoch der volle Monat berechnet werden muss.

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn die Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist abgeschlossen und durch den Nutzer wahrgenommen wurde.

Verbraucherschlichtung

Falls die Bearbeitung oder das Ergebnis einer berechtigten Beschwerde für einen Kunden nicht akzeptabel ist, so besteht die Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle für den ÖPNV zu wenden.

Die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft hat sich dazu bereit erklärt, bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§13 BGB) am Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Die für die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.

Fasanenstraße 81, 10623 Berlin

Telefon: 030.6449933-0

Fax: 030.6449933-10

E-Mail: kontakt@soep-online.de

Webseite: https://soep-online.de/


 

Subsidiaritätsklausel

Durch diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen des INVG Onlineshops bleiben die dem jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen der INVG und dem Kunden zugrunde liegenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen unberührt. Im Kollisionsfall gehen die Regelungen des Einzelvertragsverhältnisses vor.

Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Auslassung.

Auf die Geschäftsverbindung zwischen Kunden und INVG findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss der CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag ist Ingolstadt, es sei denn, ein anderes Gericht ist von Gesetzes wegen ausschließlich zuständig.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.