Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Onlineshop

01.03.2024




www.logpay.de / www.vgi.de

 




1.      Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Fahrkarten im VGI-Onlineshop und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt AöR, Am Nordbahnhof 3, 85049 Ingolstadt („VGI“).

Im VGI-Onlineshop können die Nutzer ausgewählte VGI-Tarifprodukte (verschiedene Fahrkarten im Verkehrsverbund) über einen Internetzugang sowie über die VGI-App online erwerben. Diese VGI-Tarifprodukte berechtigen die Inhaber zu Fahrten auf den im VGI-Verkehrsverbund verlaufenden Linien der im VGI- Verkehrsverbund tätigen Verkehrsunternehmen; letztere sind bei Vorzeigen der Fahrkarten nach Maßgabe der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zur Beförderung verpflichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Beförderungsvertrag nur zwischen dem Fahrgast und dem Verkehrsunternehmen zustande kommt, dessen Beförderungsmittel in Anspruch genommen wird.

Die Nutzung des VGI-Onlineshops erfolgt ausschließlich nach den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VGI-Onlineshops“. Durch die Nutzung des Shops erklärt der Kunde sein Einverständnis mit allen nachfolgend getroffenen Regelungen.

2.      Änderungen

Der VGI behält sich das Recht vor, die im Onlineshop abrufbaren Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen – im Onlineshop käuflichen – Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Die Gültigkeit der Tarifprodukte (Fahrkarten), die zeitlich vor der Änderung erworben wurden, wird durch etwaige Änderungen nicht berührt, die vor den Änderungen erworbenen Fahrkarten bleiben also gültig und können weiterhin genutzt werden.

Der VGI ist jederzeit dazu berechtigt, den VGI-Onlineshop unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange des Kunden zu verändern, zu ergänzen oder einzustellen. Die Gültigkeit der Tarifprodukte (Fahrkarten), die zeitlich vor der Änderung, Ergänzung oder Einstellung erworben wurden, wird hierdurch nicht berührt. Die vor der Änderung, Ergänzung oder Einstellung erworbenen Fahrkarten bleiben also gültig und können weiterhin genutzt werden.

Der VGI hat das Recht, diese AGB zu ändern. Die beabsichtigten Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite und in der App angekündigt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb der einmonatigen Ankündigungsfrist schriftlich oder per Email (info@vgi.de), gelten diese mit Ablauf der Ankündigungsfrist als genehmigt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Nutzer die App nach Ablauf der Frist weiter nutzt. Auf diese Rechtsfolge sowie auf den Tag des Ablaufs der Ankündigungsfrist wird der Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen. Widerspricht ein Nutzer einer Änderung dieser AGB, kann der VGI dessen Konto innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit Ablauf des Tages des Widerspruchs, kündigen.

3.      Smartphone-App: „VGI-App“

Für die Nutzung der App ist das Herunterladen und Installieren der App auf ein Mobiltelefon (Handy) erforderlich.

Die App wird dem Nutzer vom VGI kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können dem Nutzer jedoch Kosten für das Herunterladen der App entstehen; die Höhe dieser Kosten ist vom jeweiligen Vertrag des Nutzers mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter abhängig.

Die App steht für die Betriebssysteme Android und IOS zur Verfügung und kann aus den jeweiligen Stores (Google Play Store bzw. App Store) heruntergeladen werden.

4.      Abgabe von Erklärungen

Erklärungen des Nutzers – insbesondere Willenserklärungen – werden im VGI-Onlineshop dadurch abgegeben, dass der Nutzer die gemäß der Benutzerführung eingegebenen Daten durch Betätigung der dafür vorgesehenen Schaltfläche („Button“) zur Übermittlung an den VGI freigibt.

5.      Anmeldung

Um den e-Payment-Service (Onlineshop, Smartphone-App) nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei dem Verkehrsverbund VGI online registrieren:

-       Name und vollständige Adresse

-       Geburtsdatum

-       E-Mail-Adresse

-       gewünschtes Bezahlverfahren

-       Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)

-       Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)

Die Identifizierung des Benutzerkontos erfolgt über die Eingabe der registrierten E-Mail-Adresse sowie eines selbst wählbaren Passwortes. Die Anforderungen an das Passwort werden vom VGI vorgegeben.

Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer vom VGI per E-Mail einen Aktivierungslink. Mit diesem Hyperlink kann er den Zugang selbst freischalten. Eine Erstattung von Fahrkarten, die aufgrund einer nicht erfolgten Freischaltung nicht genutzt werden konnten, ist ausgeschlossen.

6.      Abwicklung des e-payment-Service/ Zahlungsabwicklung

Der VGI bedient sich zur Abwicklung des e-payment-Services (z.B. Onlineshop, Smartphone-App) des IT-Dienstleisters eos.uptrade GmbH, Schanzenstr. 70, 20357 Hamburg (nachfolgend eos.uptrade), des IT-Dienstleisters Jarosch&Haas, Rotenturmstr. 29/9, 1010 Wien und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung können Sie sich direkt an LogPay wenden (Tel.: +49 6196 8012-701, E-Mail: info@logpay.de).

7.      Nutzungsgrundsätze

Die Nutzung des VGI-Onlineshops ist voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren vorbehalten.

Der Nutzer darf seinen Zugang zum VGI-Onlineshop ausschließlich für die vom VGI angebotenen Dienste nutzen. Eine Nutzung der Dienste des VGI-Onlineshops zu dem Zweck, ein Entgelt oder sonstige Vorteile von einem Dritten zu erhalten, ist untersagt.

Der Nutzer ist verpflichtet, die Benutzerführung am Bildschirm zu beachten und den dort angegebenen Hinweisen Folge zu leisten.

Die durch den Nutzer eingegebenen Daten müssen zutreffend und im geforderten Umfang vollständig sein. Vor der Übermittlung der Daten an den VGI sind diese vom Nutzer auf Richtigkeit zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Zugangsdaten zu seinem Benutzer-konto keinerlei Dritten bekannt werden. Er ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer hat den VGI unverzüglich zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt, und sein Passwort für die Nutzung des Onlineshops unverzüglich zu ändern, um einen weiteren Missbrauch auszuschließen. Zudem kann er sein Nutzerkonto vorübergehend durch den VGI sperren lassen.

Der Nutzer ist vollumfänglich an die unter seinem Benutzerkonto vorgenommenen Handlungen und Rechtsgeschäfte gebunden, es sei denn, er kann einen unverschuldeten Missbrauch seiner Daten gegenüber dem VGI nachweisen. Die Nachweispflicht entfällt, soweit der Zugriff Dritter durch eine Sicherheitslücke des Onlineshops ermöglicht wurde.

8.      Bestellung und Vertragsabschluss

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Internet-Bestellformulars auf der Internetadresse www.vgi.de oder in der App durch Klicken auf den „Kaufen“-Button.

Der Bestellvorgang im VGI-Onlineshop bzw. in der App umfasst nach der Anmeldung/Registrierung mehrere Schritte. Im ersten Schritt können die gewünschten Tickets ausgewählt und die notwendigen Informationen für die Tickets eingegeben werden. Im zweiten Schritt kann der Kunde seine gewünschte Zahlungsmethode auswählen. Im letzten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben noch einmal zu überprüfen und zu korrigieren, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den „Kaufen“-Button an den VGI absendet.

Der VGI speichert den Vertragstext der Bestellung, nach Abgabe der Bestellung ist er für den Kunden jedoch nicht mehr über das System des VGI-Onlineshops zugänglich. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Versendung seiner Bestellung an den VGI ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Seite mit der Bestellübersicht und die AGB ausdruckt.

Der Vertragsabschluss kommt mit dem Verkehrsverbund VGI zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des VGI. Die Bestellbestätigungs-E-Mail gilt nicht als Rechnung und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung steht im VGI-Onlineshop bzw. der INVG-App gesondert zur Verfügung.

Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den VGI-Onlineshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

Durch die Bestellung kommt kein Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt nur zwischen dem Fahrgast und dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Beförderungsmittel in Anspruch genommen wird, sobald der Fahrgast – ggf. unter Vorzeigen der Fahrkarte – das Fahrzeug betritt.

9.      Ticketnutzung und -gültigkeit

Die online erworbenen Tickets gelten, soweit sie nicht mit einem bestimmten Gültigkeitszeitraum versehen sind, zum sofortigen Fahrtantritt.

PrintTickets werden nach Abschluss des Bestellvorgangs im Dateiformat PDF bereitgestellt. Für den Download bzw. Ausdruck des PrintTickets ist ein PDF-Reader erforderlich, z.B. der kostenlose Adobe Reader.

Online Tickets in Form von Online-Print-Produkten sind in ausgedruckter Form auf Papier mitzuführen oder müssen in der entsprechenden Applikation hinterlegt sein. Beim Ausdruck auf Papier sind die Tickets im Format DIN A4 zu drucken, das Schriftbild muss dabei klar und deutlich lesbar sein.

Dokumente wie z. B. Screenshots, elektronische PDF-Dokumente oder Bilddateien werden nicht als gültige Fahrkarte anerkannt.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zu sorgen, mit der die Fahrkarte heruntergeladen und ausgedruckt oder am Display eines mobilen Endgerätes angezeigt werden kann.

Print- und HandyTickets können bis zum Ablauf der Gültigkeit beliebig oft heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden (im Onlineshop oder über einen entsprechenden Link in der Bestell-Bestätigungsemail). Jedoch ist lediglich bei Tages-, Wochen- oder Monatskarten eine mehrfache Nutzung des jeweiligen Tickets möglich.

Print- und HandyTickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis für die auf dem Ticket angegebene Person.

Die Print- und HandyTickets sind nach Aufforderung des Betriebspersonals so vorzuzeigen, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind. Nach Fahrtantritt über Handy erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

Kann der Kunde den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des verwendeten Endgerätes, auf dem das Ticket anzuzeigen ist, nicht erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet.

Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des VGI-Onlineshop-Systems oder eines fehlerhaften bzw. unvollständigen Downloads des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Der Nutzer muss sich im Vorfeld über die Kompatibilität seines Endgerätes informieren. Ist eine einwandfreie Darstellung des Tickets nicht möglich, besitzt das Ticket keine Gültigkeit. Soweit die Nichtverfügbarkeit des VGI-Onlineshop-Systems oder die Fehlerhaftigkeit bzw. Unvollständigkeit des Downloads des Tickets im Verantwortungsbereich des VGI liegt, erstattet diese dem Nutzer das hierfür gezahlte Entgelt.

Darüber hinaus übernehmen der VGI und die mit ihr verbundenen Dienstleister keine Kosten, welche dem Kunden mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der im VGI-Onlineshop bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt für Transaktionskosten der Zahlungsdienstleister sowie für sämtliche Kosten der Telekommunikation.

10.   Zahlung und Zahlverfahren

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

Der Kunde kann für Bestellungen im VGI-Onlineshop zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

-       Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren

-       Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express)

-       SEPA-Überweisung über Giropay

-       Zahlung per GooglePay (nur bei Nutzung der VGI-App)

-       Zahlung per ApplePay (nur bei Nutzung der VGI-App)

-       Zahlung per PayPal


Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht. Der VGI behält sich vor, bestimmte Zahlverfahren produktbezogen anzubieten oder auszuschließen.

 

a.      SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen.  

Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Beim Kauf des Deutschlandtickets im Online-Shop ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den VGI, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die vom VGI auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch den VGI innerhalb der nächsten (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets für das laufende Monat. Beim erstmaligen Kauf zum Folgemonat und den Folgeeinzügen des Abonnements erfolgt der Bankeinzug bis zum 5. des jeweiligen Gültigkeitsmonats des Abonnements. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen.

Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets.

Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurück schicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag von LogPay eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Beim Kauf des Deutschlandtickets im VGI-Onlineshop hat der Kunde sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag vom VGI eingezogen werden können. Der VGI ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

 

 

b.     Kreditkarte

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

-       Name und Vorname des Kreditkarteninhabers

-       Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)

-       Nummer der Kreditkarte

-       Ablaufdatum der Kreditkarte

-       CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers.

Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Onlineshop einsehen und abrufen.

Für Rückfragen zu Kreditkartentransaktionen im Zusammenhang mit dem Ticketkauf im VGI-Onlineshop ist die LogPay mit einem Kundenservice (siehe Kontaktdaten unter „Allgemeines“) zuständig.

c.      Zahlung durch SEPA-Überweisung über giropay

Mit Hilfe des Zahlverfahrens giropay können Kunden die Bezahlung von Ticketkäufen über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung durchführen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay-Verfahren.

Dies sind in der Regel alle Sparkassen und Volksbanken sowie die Postbank. Durch die Eingabe der Bankleitzahl oder der BIC des Zahlungsdienstleisters des Kunden im Rahmen des Giropay-Abwicklungsprozesses wird dem Kunden angezeigt, ob sein Zahlungsdienstleister am Giropay-Verfahren teilnimmt.

Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht.

Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay den Kaufbetrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Das Kaufangebot des Kunden kann nur angenommen werden, wenn die SEPA-Überweisung über giropay erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung.

d.       Google Pay

Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der VGI-App Google Pay als Zahlart aus. Vor Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket in der INVG-Fahrinfo APP angezeigt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

e.       Apple Pay

Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der VGI-App Apple Pay als Zahlart aus. Vor Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die INVG-Fahrinfo APP ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

f.       PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

11.       Ratenzahlungsvereinbarung

Bei Schüler- und Studententickets, die durch eine freiwillige Leistung der Stadt Ingolstadt bezuschusst werden, bietet der VGI seinen Kunden an, den Kaufpreis in monatlichen Raten zu zahlen. Ebenso bietet der VGI bei dem 365-Euro-Ticket eine Ratenzahlung des Kaufpreises an. Der VGI behält sich das Eigentum an dem Ticket bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises vor.

Die Höhe der monatlichen Rate errechnet sich bei der Schülerkarte mit Eigenbeteiligung wie folgt:

Kaufpreis / Laufzeit = monatliche Rate.

Beispiel: Kaufpreis für ein Schülerticket- oder Studententicket 300,00 € / Laufzeit 6 Monate = monatliche Rate von 50,00 €.

Beim 365-Euro-Ticket wird für die Ratenzahlung der Gesamtbetrag in 10 gleichen Monats-raten zu je 36,50 € abgebucht. Die erste Rate wird zum Laufzeitbeginn des 365-Euro-Tickets abgebucht. In den letzten beiden Monaten der Laufzeit erfolgt kein Bankeinzug mehr.

Eine Ratenzahlung ist nur bei Teilnahme am SEPA-Lastschrifteneinzugsverfahrens und einem erteilten und nicht widerrufenen SEPA-Lastschriftmandat möglich. Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, gelten die Regelungen zum SEPA-Lastschriftverfahren (siehe 10. a) entsprechend.

Sollte das der LogPay Financial Services GmbH erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufen werden, ist der Restkaufpreis sofort fällig.

Die monatlichen Raten sind spätestens bis zum 15ten eines jeden Monats fällig und werden vom im SEPA-Lastschriftmandat angegebenen Konto des Kunden abgebucht.

Sollte der Kunde mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug geraten, behält sich der VGI vor, den Restkaufpreis sofort fällig zu stellen. Der VGI behält sich ebenfalls vor, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität des Kunden den Restkaufpreis sofort fällig zu stellen. Der VGI wird die LogPay Financial Services GmbH entsprechend informieren.

Der VGI gewährt ihren Kunden aus Kulanzgründen die Möglichkeit, die Schüler- und Studententickets bis spätestens zum 1. Werktag des Folgemonats für den Folgemonat zu kündigen. Die Ratenzahlungsvereinbarung wird daraus resultierend ebenfalls gekündigt, wodurch für den Folgemonat keine Ratenbeträge fällig werden.

Bei den 365-Euro-Tickets ist eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Gültigkeit ausgeschlossen.

12.   Regelungen für Schülerkarten mit Eigenbeteiligung

Bei Schülerkarten die mit einem freiwilligen Zuschuss der Stadt Ingolstadt bestellt werden können, gelten folgende Regelungen:

- mit 1. Wohnsitz in Ingolstadt gemeldete Schüler und Berufsschüler
- Studenten der TH Ingolstadt / Uni Eichstätt-Ingolstadt
- Studenten die in Ingolstadt wohnen
  (zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung ist die Wohnungsgeberbestätigung erforderlich)

- Vollzeitschüler, welche die städtische Technikerschule in Ingolstadt besuchen
- Laufzeit 6 oder 12 Monate; max. bis 31.08.
  (Studenten max. 6 Monate / 1 Semester)
- aktuelle Schulbestätigung / Immatrikulationsbescheinigung erforderlich

Sollten sich die oben genannten persönlichen Voraussetzungen zum Erhalt einer bezuschussten Schülerkarte verändern, z.B. weil der 1.Wohnsitz des Schülers nicht mehr in Ingolstadt ist, oder der zum Erhalt der Schülerkarte berechtigende Besuch einer Bildungseinrichtung während der Gültigkeitsdauer der Karte (vorzeitig) endet, ist die Schülerkarte unverzüglich beim VGI im Kundencenter zurückzugeben oder unverzüglich postalisch zu übersenden. Eine weitere Nutzung der bezuschussten Schülerkarte ist ab Entfall der zu ihrer Nutzung berechtigenden Umstände nicht gestattet. Wird die Schülerkarte in einem solchen Fall nicht unverzüglich zurückgegeben, ist die zu Unrecht gewährte Vergünstigung in Höhe des Differenzbetrages der vergünstigten Schülerkarte zu einer regulär erhältlichen Monatskarte an den VGI zu erstatten.

Für die Ausstellung einer kostenfreien Schülerkarte (3. Kind Regelung) ist ein gesonderter Antrag, der im Kundencenter erhältlich ist, notwendig. Die Ausstellung ist nur für das jüngste Kind möglich, wenn für zwei weitere Kinder bereits eine kostenpflichtige Karte beantragt wurde. Berufsschüler und Studenten sich von dieser Regelung ausgenommen.

13.   Regelungen für 365-Euro-Ticket

Zum 01.08.2021 wird das 365-Euro-Ticket VGI für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit Wohn- und Schulort / Ausbildungsstelle im Anwendungsgebiet des VGI-Tarifs als Jahresticket mit zwölf aufeinander folgenden Monaten mit Ratenzahlung oder jährlicher zahlweise eingeführt. Die Bestellung kann über den Online Shop des VGI oder bei Verkehrsunternehmen im Anwendungsbereich des VGI-Tarifs erfolgen.

Das 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende ist eine personenbezogene Karte ohne Mitnahmemöglichkeit. Eine Übertragung ist ausgeschlossen. Für die Nutzung ist der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Bestätigung Schule, Lehrvertrag, besonderer Ausweis). Die Nachweisdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Maßstab hierfür ist §1 Abs. 2 PBefAusglV.

Das 365-Euro-Ticket ist in allen Zonen im VGI-Verkehrsverbund für 12 aufeinanderfolgende Monate in allen Verkehrsmitteln zu beliebig vielen  Fahrten gültig. Eine vorzeitige Rückgabe ist nur in nachgewiesenen Härtefällen möglich.

Bezugsberechtigt für das 365-Euro-Ticket VGI sind die in den Tarifhinweisen unter Ziffer 3.2.7 aufgeführten Personengruppen mit Ausnahme von Studierenden, die an einer Hochschule immatrikuliert sind und Praktikanten oder Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an ein Studium an einer Hochschule nach den für das Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist.

Die Kosten für das 365-Euro-Ticket VGI werden nach dem ersten Geltungstag grundsätzlich nicht mehr erstattet. Im Todesfall wird für das nicht abgefahrene oder nicht ausgenutzte 365-Euro-Ticket VGI € 1,00 Ersatz pro Tag ab Vorlage eines schriftlichen Nachweises geleistet. Bei nachweislichem Wegzug aus dem VGI-Verbundgebiet können die Kosten für das 365-Euro-Ticket VGI auf Wunsch anteilig erstattet werden. In diesen Fällen wird für jeden nicht genutzten Kalendertag € 1,00 erstattet. Ein Entgelt wird nicht erhoben. Darüber hinaus gehende Härtefallregelungen gibt es nicht.

14.   Regelungen für Deutschlandticket und Deutschland-Jobticket

Zum 01.05.2023 wird das Deutschlandticket und das Deutschland-Jobticket im VGI zur deutschlandweiten Nutzung im Nahverkehr in der 2. Klasse eingeführt. Das Deutschlandticket und das Deutschland-Jobticket werden im Abonnement ausgegeben. Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen.

Der Preis des Deutschlandtickets beträgt 49,00 € und wird monatlich im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Die erste Zahlung kann über PayPal erfolgen. Anschließend werden alle weiteren Zahlungen automatisch per SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte abgebucht. Das Deutschlandticket und das Deutschland-Jobticket sind nur als digitales Abonnement erhältlich. Die Anzeige des gültigen Tickets erfolgt über die INVG-Fahrinfo App. Die im VGI-Onlineshop gekauften Deutschlandtickets können ebenfalls nur in der INVG-Fahrinfo App angezeigt werden.

Das Deutschland-Jobticket wird mit einem Rabatt von 5% ausgegeben, wenn sich der Arbeitgeber mit mindestens 25% an den Kosten für das Deutschland-Jobticket beteiligt. Für die Ausgabe des Deutschland-Jobtickets ist eine Vereinbarung, die ein Arbeitgeber mit dem VGI abschließt, notwendig. Der VGI rechnet die monatlichen Kosten für das Deutschland-Jobticket mit dem Arbeitgeber ab.

15.   Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Der VGI übernimmt keine Haftung für die ständige Erreichbarkeit, die technische Verfügbarkeit oder die Virenfreiheit der Internetseiten des VGI-Onlineshops sowie der dortigen Dateien. Eine hundertprozentige Verfügbarkeit des Onlineshops kann aufgrund erforderlicher Wartungsarbeiten oder möglicher Systemausfälle nicht gewährleistet werden.

Der VGI strebt an, dem Nutzer den VGI-Onlineshop durchgehend zur Verfügung zu stellen. Ein Rechtsanspruch des Nutzers auf eine durchgehende Verfügbarkeit besteht nicht. Eine Haftung des VGI für Aufwendungen oder Schäden des Nutzers, die aus der Nichtverfügbarkeit des VGI-Onlineshops resultieren, ist ausgeschlossen.

Es besteht keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im VGI-Onlineshop enthaltenen Informationen und Angebote.

Der VGI haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Kunden dadurch entstehen, dass ein Dritter in den Besitz der Zugangsdaten des Kunden gekommen ist, nachdem der VGI dem Kunden die Zugangsdaten mitgeteilt hat.

Der VGI haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Nutzer durch für den VGI-  Onlineshop verwendete Software entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden vom VGI oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist. Der VGI bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können. Sofern Schäden oder Aufwendungen des Nutzers durch den VGI oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, haftet der VGI auch in den obenstehend aufgeführten Fällen.

Die Haftung des VGI für Inhalte auf externen durch Hyperlinks verknüpften Internetseiten ist ausgeschlossen („Disclaimer“).

16.   Widerrufsbelehrung

Ein Widerruf, eine Rückerstattung, Stornierung oder ein Umtausch von Print- und HandyTickets ist nicht möglich, da diese zur sofortigen Nutzung gültig sind und mehrfach verwendet werden könnten.

Bei anderen Produkten hat der Kunde das Recht, den mittels eines Internetzugangs oder der App über den VGI-Onlineshop geschlossen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungsvertrag) oder ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren (VersandTickets) in Besitz genommen hat (bei Kaufvertrag).

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt AöR, Am Nordbahnhof 3, 85049 Ingolstadt, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

17.   Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat der VGI dem Kunden alle Zahlungen, die der VGI von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom VGI angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim VGI eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet der VGI dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Der VGI behält sich das Recht vor, die Rückzahlung zu verweigern, bis die Waren (Versand Tickets) entweder beim VGI eingegangen sind oder durch den Kunden ein nachprüfbarer Nachweis der Rücksendung vorgelegt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den VGI über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an den VGI zurückzusenden oder zu übergeben. Die Waren (Versand Tickets) sind an die folgende Adresse zu senden: Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt AöR, Am Nordbahnhof 3, 85049 Ingolstadt.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung der Waren (Versand Tickets) vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen.

Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen.

Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang des Kunden zurückzuführen ist. Unter „Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware.

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem VGI einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags den VGI unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dabei gilt es zu beachten, dass Abonnement-Tickets (z.B. Schülermonatskarten) ausschließlich monatsweise abgerechnet werden können, weshalb etwa bei einem Widerruf Mitte eines Monats dennoch der volle Monat berechnet werden muss.

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn die Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist abgeschlossen und durch den Nutzer wahrgenommen wurde.

18.   Löschung, Sperrung und Kündigung

Der Nutzer kann seinen Account im VGI-Onlineshop sowie die App jederzeit selbst löschen. Das Löschen des Zugangs hat keine Auswirkungen auf laufende oder bereits bestellte Abonnements und ersetzt auch keine Kündigung. Es besteht nach dem Löschen des Zugangs lediglich keine Möglichkeit mehr, die VGI-Abonnements online zu verwalten. Dies wäre erst wieder nach einer erneuten Registrierung möglich.

Der Nutzer ist berechtigt, sein Kundenkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail an info@vgi.de zu kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer bleiben von der Kündigung unberührt.

Der VGI ist jederzeit berechtigt, den Zugang zum Onlineshop ohne vorherige Ankündigung zu schließen bzw. einzelne Kunden ohne vorherige Ankündigung vorübergehend oder dauerhaft von dessen Nutzung auszuschließen, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des VGI-Onlineshops, wie z.B. bei einer Nutzung der Dienste des VGI-Onlineshops zu dem Zweck, ein Entgelt oder sonstige Vorteile von einem Dritten zu erhalten, bei Angabe falscher Daten im Rahmen der Anmeldung oder bei (wiederholter) Nicht-Bezahlung der bestellten Tickets, besteht.

19.   Subsidiaritätsklausel

Durch diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen des VGI-Onlineshops bleiben die dem jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen dem VGI und dem Kunden zugrunde liegenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen unberührt. Im Kollisionsfall gehen die Regelungen des Einzelvertragsverhältnisses vor.

20.   Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Soweit es in diesen AGB an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

Auf die Geschäftsverbindung zwischen Kunden und VGI findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss der CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag ist Ingolstadt, es sei denn, ein anderes Gericht ist von Gesetzes wegen ausschließlich zuständig.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

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